Es wird oft diskutiert, dass die Stadtverwaltung sich doch bitte um ein Problem kümmern soll. Grundsätzlich gibt es natürlich Aufgaben, die die Stadt für die Bürgerinnen und Bürger unbedingt ausführen muss, und solche, die sie freiwillig machen kann, aber nicht zwingend muss. Außerdem gibt es Aufgaben, die der Landkreis übernimmt und auf die die Stadt keinen Einfluss hat. Ein Beispiel dafür sind die Schulen: Die Stadt Clausthal-Zellerfeld ist für Grundschulen zuständig, während der Landkreis Goslar sich um Berufs- und allgemeinbildende Schulen kümmert, also auch um Gymnasien.

Die Aufgaben lassen sich in drei Bereiche einteilen:

Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis: Hierbei geht es um alle Angelegenheiten, für welche die Stadt grundsätzlich zuständig ist, z.B. Gemeindestraßen, Grundschulen, Kindertagesstätten und Spielplätze, Kinder- und Jugendhilfe sowie Feuerwehr.

Pflichtaufgaben als übertragener Wirkungskreis: Diese Aufgaben werden der Stadt von der Landes- oder Bundesebene übertragen, und sie muss sich dabei an Weisungen halten. Dazu gehören Personenstandswesen (Standesamt z.B. Eheschließungen und Sterbefälle), Meldewesen, Personalausweise, allgemeine Gefahrenabwehr sowie Gewerbeangelegenheiten.

Freiwillige Aufgaben im eigenen Wirkungskreis: Diese Aufgaben übernimmt die Stadt nur, wenn sie Kapazitäten hat. Beispiele sind Museen, Erholung und Sport, Soziale Aufgaben (z.B. Unterstützung lokaler Initiativen oder soziale Angebote) sowie Wirtschaftsförderung.

Ein Beispiel für eine freiwillige Aufgabe: Wenn die Stadt eine eigene Schwimmhalle oder eine Bücherei betreibt, muss sie das aus ihrem eigenen Budget finanzieren. Wird viel Geld dafür ausgegeben, könnte es sein, dass andere Aufgaben weniger gut erfüllt werden oder sogar ganz wegfallen. Dann muss die Stadt manchmal entscheiden, welche freiwilligen Leistungen weiterhin angeboten werden können und welche nicht.

Weiterführende Details, insbesondere welcher Bereich zuständig ist, können auf der Website der Berg- und Universitätsstadt Clausthal‑Zellerfeld eingesehen werden.

(ATA)